Die Fachoberschule (FOS) bzw. die Berufsoberschule (BOS) in Bad Wörishofen ist die Anlaufstelle für Dich, wenn es Dein Ziel ist, die Hochschulreife zu erlangen und dafür eine umfassende Ausbildung mit fundiertem akademisch-theoretischen Wissen zu bekommen.
Die Fachoberschule bietet Dir folgende Abschlüsse, die in ganz Deutschland anerkannt werden:
Du kannst die fachgebundene Hochschulreife, welche zum Studium an Fachhochschulen und bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten berechtigt, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen erwerben.
Eine Liste mit den Studiengängen auf der Grundlage der Qualifikationsverordnung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus findest Du hier: Die fachgebundene Hochschulreife
Daneben berechtigt auch das Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachakademie mit einer bestimmten Ausbildungsrichtung bei einer Prüfungsgesamtnote sehr gut in jedem der beiden Zeugnisse zu Studiengängen an bayerischen Universitäten oder Kunsthochschulen in Bayern, die für die jeweilige Ausbildungsrichtung nach Maßgabe der genannten Liste einschlägig sind. (Quelle: www.km.bayern.de)
Als Schüler/in der 13. Jahrgangsstufe oder als Bewerber/in mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer Beruflichen Oberschule kannst Du durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen die Allgemeine Hochschulreife erwerben.
Dieser Nachweis kann durch drei Möglichkeiten erbracht werden:
Besuch des Wahlpflichtunterrichts in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13, wobei im zweiten Halbjahrergebnis und im Gesamtergebnis beider Halbjahre der 13. Jahrgangsstufe mindestens 4 Punkte erzielt werden müssen.
Wahlpflichtunterricht der fortgeführten zweiten Fremdsprache mit mindestens 4 Punkten im zweiten Halbjahresergebnis und im Gesamtergebnis beider Halbjahre.
Ablegen einer entsprechenden Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache gemäß Stundentafel mit mindesten 4 Punkten.
Darüber hinaus kann der Nachweis auch erbracht werden, wenn mindestens die Note 4 erzielt wurde
im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder einer weiteren Fremdsprache mit mindestens vierjährigem vorrückungsrelevanten Unterricht.
beim Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder
in einem vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Zeugnis, sofern kein Nachweis nach Nr. 1 oder Nr. 2 oben vorliegt (vgl. § 38 FOBOSO – Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife).
(Quellen: § 38 FOBOSO, www.bfbn.de)