Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen -
(Fachober- und Berufsoberschulordnung)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Bayerische Schulordnung - Seit 01.08.2016 sind alle schulartübergreifenden Regelungen in der Bayerischen Schulordnung geregelt. Nach § 44a Abs. 2 der BaySchO gelten für die Fachoberschule und Berufsoberschule bis zum In-Kraft-Treten der neuen FOBOSO momentan nur Teil 4 (Individuelle Unterstützungsmaßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz) und Teil 5 (Schülerunterlagen).